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Seit Februar 2015 gilt die TRwS 791-1 für die Errichtung und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen sowie für wesentliche Änderungen an Bestandsanlagen.
 

Im April 2017 wurde Teil 2 der TRwS-791 veröffentlicht – dies betrifft alle

Heizölverbraucheranlagen im Bestand.

Die wichtigsten Punkte der TRwS 791-2 im Überblick

 

1. Technische Grundlage sind die Anforderungen aus TRwS 791-1. Ausnahmen für die Bestandsanlagen werden in Teil 2 geregelt.

 

2. Generell müssen alle Anlagen mindestens den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Anforderungen entsprechen.

 

3. Grenzwertgeber mit Lochhülse: GWGs nach alter Bauart (vor 1986) dürfen nur weiter

betrieben werden, wenn sie 1 x jährlich ausgebaut, geprüft und gereinigt werden.

 

4. Die Abstandsregelungen sind zu beachten, ggf. Sicherheitseinrichtungen nachzurüsten.

 

5. Der Füllstand muss bei allen Tanks von außen erkennbar bzw. ablesbar sein.

 

6. Es ist nur der Einstrang-Betrieb zulässig. Alternativ: Ausführung als Druckleitung

oder im Schutzrohr mit Leckageerkennung.

 

7. Einwandige GFK-Tanks benötigen eine zusätzliche Einrichtung zur Sicherung gegen

Überdruck sowie für die Rückhaltung von Tropfmengen eine Dichtfläche mit Aufkantung.

Erweiterung der TRwS 791
(Technische Regeln wassergefährdender Stoffe)

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